Das äußere Erscheinungsbild und die Grundzüge des Wesens unseres Ridgeback sind heute im sogenannten FCI-Standart festgelegt und obwohl die Beschreibungen sehr umfangreich und teils sehr detailliert sind, lassen dieser unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen zu. Aber auch innerhalb dieser Vorgaben sind „unterschiedliche Typen des modernen Rhodesian Ridgeback“ möglich.
Heute zählt der Rhodesian Ridgeback zur FCI-Gruppe 6, den ‚Lauf- und Schweißhunden’, war jedoch ursprünglich den „gun-dogs“ in der Gruppe 8, den Apportier-Stöber-und Wasserhunden, zugeordnet.
Dass diese Umgruppierung gerechtfertigt war, wird sicherlich jeder Ridgebackhalter, der die Apportierfreunde und Wasserliebe seines Ridgebacks kennt, nur unterstreichen.
Der Rassestandard beschreibt einen „ansehnlichen, kräftigen, muskulösen Hund“ von „einheitlicher hellweizener bis rotweizener Farbe, wobei kleine weiße Abzeichen an der Brust und an den Zehen statthaft, Fang und Ohren dunkel sein dürfen“ (sogenannte Maske).Das Haarkleid soll „kurz und dicht“, „niemals wollig oder seidig“ sein. Die Beschreibung des Körperbaus und der Bewegung entspricht der eines „knochenstarken“ und „ausdauernden“ Laufhundes.
Das Wesen wird als „erhaben, intelligent, Fremden gegenüber reserviert, jedoch ohne Anzeichen von Angriffslust oder Scheu“ beschrieben.
Das Markenzeichen der Rasse ist der Ridge. Dieser wird im Standard sehr detailliert beschrieben und die strenge Vorgaben lassen nur wenig Raum für eine Standardauslegung.
Der Ridge besteht aus „Box“, „Crowns“ und den eigentlichen „Ridge“.
Dieser soll in Höhe der Schulterblätter beginnen und in einem, sich kontinuierlich verjüngenden Streifen bis zur Höhe der Hüfthöcker reichen, wobei das hintere Ende spitz zuläuft und die maximale Breite von 5 cm nicht überschritten werden soll. Am vorderen Ende befindet sich die sogenannte Box. Sie besteht idealer weise aus einen halbkreisförmigen, gleichmäßig geschwungenen Bogen (dem „Arche“), wobei auch rechteckige Formen, gewellte und asymmetrische Bögen zugelassen sind. Die Größe der Box darf jedoch nicht mehr als ein Drittel der gesamten Ridgelänge betragen. Zwischen der Box und dem Ridge, genau da, wo die äußeren Linien beider zusammentreffen, müssen sich zwei Crowns befinden. Diese bestehen aus je einem geschlossenen Haarwirbel und sollen einander exakt parallel gegenüber liegen. Sofern die Crowns nicht einander exakt parallel gegenüber liegen, darf die Abweichung maximal Bleistiftstärke, sprich weniger als 1 Zentimeter, betragen. Finden sich mehr als diese zwei Crowns im Bereich des gesamten Ridge, so gilt dies, genau wie weniger als zwei Wirbel, als schwerer Standardfehler und führt zum Zuchtausschluss.„Ridgefehler“ gehören zu den häufigsten zuchtausschließenden Fehlern, sind jedoch für erfahrene Züchter und Zuchtwarte sehr früh, meist schon bei der Geburt, zu erkennen.Nur selten kommt es vor, dass sich Ridgefehler bei einem Welpen erst später auswachsen oder nachträglich entstehen - zumeist sind diese Tiere von Geburt an Wackelkandidaten.
Die Vorgaben für Größe lauten: „gewünschte Widerristhöhe für Rüden: 63 cm bis 69 cm, für Hündinnen: 61 cm bis 66 cm“. Diese Angaben sind ungewöhnlich weit gefächert und lassen viel Raum für unterschiedlich große Hunde auch innerhalb des Standards. In diesem Punkt „Größe“ mögen, neben der „Farbfrage“, die Unterschiede zwischen den Einzeltieren und verschiedenen Zuchtlinien, des mittlerweile recht homogen gezogenen „modernen Rhodesian Ridgeback“ am größten und auch am offensichtlichsten sein. Die Frage nach der „wahren Größe“ des Ridgeback gibt dabei immer wieder unter Züchtern und Ausstellern Anlass für heftige Diskussionen. Vielfach wird der Ruf nach den Ursprüngen und „dem Zurück zum original-afrikanischen Typ“ laut. Dabei lässt sich die Frage, ob eher das obere oder das untere Ende der Größenvorgaben, dem ursprünglichem Ridgeback entspricht, sehr einfach beantworten, wenn man sich der Worte von B.W. Durham entsinnt: „Diese Hunde waren Tiere aller Typen und Größen, von etwas, was man als zu klein geratene Dänische Dogge ansehen würde, bis zu einem kleinen Terrier,...“.Betrachtet man den Original-Standard von 1922, so findet man als Angabe für die Widerrisshöhe „up to 28 inches“ – dies entspricht mehr als 71 cm. Interessant dabei ist die Tatsache, dass weder eine Mindestgröße angegeben wurde, noch geschlechtspezifische Unterschiede bezüglich der Größe gemacht wurden.Getrost darf man annehmen, dass die Urväter der Rasse, die Obergrenze nicht bei 28 inches festgelegt hätten, wenn es nicht bereits damals Tiere gegeben hätte, die deutlich größer waren.Anderseits befanden sie alle Tiere bis zu einer Größe von gut 71 cm für standardgemäß - und zwar für beide Geschlechter, Hündinnen und Rüden gleichermaßen. Selbstverständlich schließt dies auch die kleineren Vertreter der Rasse mit ein. Erst 1931 wurde die unterschiedliche Größenregelung für Hündinnen und Rüden eingeführt und sowohl ein Mindest-, sowie ein Höchstmaß für jedes Geschlecht festgelegt. Zeitgleich wurde die Obergrenze für Rüden auf 27 inches reduziert. Beachtenswert ist dabei der Zusatz „gewünschte Widerrisshöhe“, woraus zu entnehmen ist, dass diese Grenzen sowohl nach oben als auch unten, wenn auch unerwünschte Abweichungen zulassen. Vielleicht sollte man einfach akzeptieren, dass es schon immer große und kleine Rhodesian Ridgebacks gab. Für die Ober- und Untergrenzen bestehen klar definierte Wunschziele, alle Größen innerhalb dieser Grenzen entsprechen gleichermaßen dem Standard und sind demnach typisch für den Ridgeback. Die Frage nach der wahren Größe erübrigt sich damit und ist, wie sicherlich bereits zu Barnes Zeiten, eine reine Geschmacksfrage. In jedem Fall sollte man sich darüber im Klaren sein, dass ein Rhodesian Ridgeback, gemessen an vielen anderen Rassen, ein großer Hund ist. Selbst standardgerechte Tiere weisen eine Schulterhöhe von 60 bis 70 Zentimetern auf. Bei Rüden sind sogar Übergrößen jenseits der 70 Zentimeter möglich und gar nicht so selten, - eine Tatsache, die man bei der Anschaffung bedenken sollte.
So vehement die Interpretation der Größenvorgaben im Standard diskutiert werden, so großzügig erfolgt die Auslegung des Standards bezüglich der Gewichtsvorgaben: für „Rüden: etwa 36,5 kg“, für „Hündinnen: etwa 32,0 kg“.Nur selten werden diese von unsere Ridgebacks tatsächlich erfüllt und selbst für kleine bis mittelgroße Vertreter der Rasse sind die angegebenen Gewichte sehr gering. In der heutigen Praxis werden die Gewichtsvorgaben häufig um fünf bis fünfzehn Kilogramm übertroffen, wobei der einzelne Hund nicht einmal ein wohlbeleibter Vertreter seiner Rasse sein muss. Nur selten erfüllt ein Ridgeback alle Vorgaben bezüglich Größe und Gewicht bei geforderter Knochenstärke und Bemuskelung, und vereint diese zu einem eleganten, aber kräftigen und stattlichen Äußeren. Dementsprechend weit ist das Erscheinungsbild gefächert und reicht von hyperelegant bis zu muskelstrotzend-kräftig, von windhundähnlich zierlich bis doggenähnlich groß. Beide Extreme sind gleichermaßen standardwidrig, wobei der Zwischenbereich genügend Raum für die persönlichen Vorlieben lässt – wichtig dabei ist nur, dass sich das Gesamtbild des Hundes stimmig und harmonisch zusammenfügt und weder die Eleganz, noch die Knochenstärke oder die Bemuskelung verloren gehen. Sam Wallace, lange Zeit Präsident des Parent Club in Zimbabwe, brachte es 2003 in langen Gesprächen am Rande einer Ausstellung, zu der er als Richter geladen war, auf den Punkt: „Der Ridgeback ist weder Marathonläufer noch Sumoringer, er ist der geborene Zehnkämpfer, kraftvoll, athletisch, ausdauernd und doch schnell.“
Ähnlich kontrovers, wie die Größenfrage, wird die Fellfarbe des Ridgebacks diskutiert.Der Standard gibt heute „hell weizenfarben bis rot weizenfarben“ vor, jedoch wurde diese Festlegung erst in den 40iger Jahren getroffen. Im Original-Standard von 1922 waren „gestromt, rehfarben, zobelfarben, einfarbig oder gemischt mit weiß“ erlaubt. Diese Vielfalt deckt sich mit der bereits zitierten Beschreibung von B.W. Durham: „...auch waren alle Farben vorhanden – Rote und Gescheckte vorherrschend. “Offensichtlich war den Urvätern der Rasse die Fellfarbe ihrer Hunde ziemlich egal. Sie wurde eher durch Zufall, oder als notwendige Anpassung an die Tarnung eines Jägers an vertrocknete Graslandschaften oder vegetationsarme, roterdige Steppenlandschaften bestimmt. Unbestritten ist, dass unsere heutigen Ridgebacks bezüglich der Fellfarbe wesentlich homogener sind, als ihre Urahnen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass 1936 die Farbvielfalt im Standard beschränkt und in „weizenfarben bevorzugt, rehfarben erlaubt“ geändert wurde. Zudem wurden „zu viel Weiß“ oder „zu viel schwarzes Stichelhaar“ zum zuchtausschließendem Fehler. Beides kommt auch heute noch gelegentlich vor, während gestromte, zobelfarbene, gefleckte oder gescheckte Tiere in der modernen Ridgeback-Zucht, sehr selten, eigentlich gar nicht mehr zu finden sind.
Schwarze Haare sind lediglich am Fang bis zu dem Augen und an den Ohren erlaubt, die sogenannte Maske.
Der Nasenspiegel und die Krallen sollen schwarz pigmentiert sein. Davon abweichend ist die „Leber- oder Braunnase“ bei einer Sonderfarbe des Rhodesian Ridgebacks erlaubt. Bei diesen „livernose-Hunden“ ist der Nasenspiegel braun und die Augenbernsteinfarben. Dieser Farbschlag weist kaum, möglichst gar kein Schwarzpigment auf, hat dementsprechend keine Maske, fleischfarbene Lidränder und meist braune Krallen, - zeichnet sich aber häufig durch ein sehr intensives Rotpigment aus. Hervorgerufen wird dieser Farbschlag durch den Umstand, dass zwei Gene, die über die Ausbildung ’braun oder schwarz’ entscheiden, jeweils homozygot, sprich gleichpaarig oder reinerbig, in der rezessiven, sprich weichenden oder nicht dominanten Form ‚braun’ vorliegen. Bereits wenn nur eines der vier Allele (als Allel bezeichnet man die „alternative Zustandsform“ eines Gen, wobei jeweils zwei Allele als Päarchen ein Gen bilden und die Ausprägung eines Merkmals bestimmen) in der dominanten Form ‚schwarz’ vorliegt, weist der Phänotyp, sprich das erkennbare Erscheinungsbild, Schwarzpigment“ auf und es handelt sich nicht mehr um eine „echte Lebernase“.Homozygot „schwarze“ Tiere haben einen tief-schwarzen Nasenspiegel und komplett-schwarze Krallen. Häufig sind jedoch die Tiere diesbezüglich heterozygot, das heißt mischerbig für Braun und Schwarz, so dass die Krallen/einzelne Krallen braun und der Nasenspiegel braun-schwarz sein können. In einigen Fällen wechselt die Farbe des Nasenspieles sogar jahreszeitlich von braun zu schwarz (sogenannte Wechselnase). Generell gilt je größer die Zahl der rezessiven Allele, desto offensichtlicher sind diese unerwünschten Erscheinungen. Auf die Fellfarbe haben diese beiden Gene jedoch keinen Einfluss. Die braune Fellfarbe wird durch ein anderes Gen bestimmt, das bei jedem reinrassigen Rhodesian Ridgeback in der homozygot rezessiven Form, sprich „rein-braun“, vorliegt. Auch bei diesem Gen ist schwarz dominant, so dass zwei braune Elterntiere niemals einen schwarzen Nachkommen zeugen können. „Schwarze Ridgebackwelpen“ gehören demnach in den Bereich der Legenden und stammen in keinem Fall von reinrassigen Elterntieren ab.
Oft wird von Welpeninteressenten nach Welpen mit einer ridgeback-typischen Maske gefragt. Hierzu ist anzumerken, im Standard sind „ein dunkler Fang und dunkle Behänge statthaft“, was nicht heißt, dass das diese Maskenbildung erwünscht ist. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Begriff Maske in Südafrika viel strenger und enger gefasst wird als hierzulande. Letztlich bleibt die Frage nach der Maske, dem persönlichen Geschmack überlassen, wobei erfahrungsgemäß Tiere ohne Maske einen eher freundlicheren und weniger düsteren Gesichtsausdruck haben. Für die Ausbildung einer Maske gibt es ein eigenes Gen, das unabhängig vererbt wird und natürlich nur zum Tragen kommt, wenn die Anlagen für „Schwarzpigment“ vorhanden sind.
Bei der Intensität der braunen Fellfarbe, “light wheaten“ bis “dark red wheaten“, dagegen sind mehrere Gene beteiligt und die Vererbung wird erheblich komplizierter. Es gibt es viele Faktoren, für Verdünnung, Aufhellung, und Intensivierung, die erst in Ihrer Gesamtheit den Ton ausmachen. Die meisten dieser Gene werden unabhängig von einander vererbt, so dass es unzählige neue Kombinationsmöglichkeiten bei einer Verpaarung gibt. Dementsprechend vielseitig sind die Farbnuancen, die Tiefe und das Leuchten des Braunrot bei unseren Ridgebacks.
Interessant ist das Auftreten sogenannter „blauer Welpen“, deren Häufigkeit in den letzten Jahren offensichtlich zugenommen hat. Diese Welpen haben bereits bei der Geburt eine etwas hellere Farbe und wirken blaugräulich anstelle von braun-schwarz. Auch später erscheint die Fellfarbe fahl, reicht von gelb-grau bis braun-grau. Meist ist die Augenfarbe heller und reicht von gelblich bis blaugrau oder graubraun. Die Krallen und der Nasenspiegel sind zumeist schwarz, weisen aber häufig einen anthrazitfarbenen Stich auf.Vermutlich handelt es sich hierbei um eine „ungünstige“ Kombination bestimmter rezessiver Allele (Dilution-Faktor dl mit B zu blau), hierzu existieren für den Ridgeback jedoch noch keine genauen Untersuchungen. Diese farbabweichenden Tiere scheinen, anders als bei anderen Rassen, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu haben, sind jedoch fehlfarben und werden generell von der Zucht ausgeschlossen.
Auch das Haarkleid des Rhodesian Ridgeback ist, im Gegensatz zu den Zuchtanfängen, als noch rau-, draht- und langhaarige Varianten häufig waren, heute sehr einheitlich: kurz, glatt und eng anliegend. Es besitzt kaum, zumeist gar keine Unterwolle. Daher hat es nur schlechte isolierende Eigenschaften, erleichtert aber anderseits die Wärmeableitung aus dem Körper bei hohen Temperaturen. Außerdem ist das einzelne Haar und damit das gesamte Fell sehr glatt, was Zecken ein Festklammern erschwert. Beides stellt jeweils eine Anpassung an die ursprünglichen Umweltbedingungen des südlichen Afrika dar und bestimmt heute das standardgemäße Aussehen unserer Rhodesian Ridgebacks.

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